Da ist er wieder... der Lockdown.
Aber das Ordnungsamt hat mein Lädchen als Babyfachmarkt anerkannt, so dass ich unter der Aktuellen Corona-Verordnung
(Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2)
unter § 10 I Nr. 1b Alt. Nr.7 für euch geöffnet haben darf.
Allerdings, wie ihr ja wisst unter Einhaltung der Sicherheitsregeln. Und das ist ja auch wichtig.
Deshalb bitte ich zu beachten:
- Momentan dürfen sich max. 2 Kunden mit Munschutz im Laden aufhalten. Plus jeweils Kind/Baby.
- Pro Familie max. 3 Erwachsene + Kind/Baby
- muss draußen gewartet werden, bis die Kundenanzahl im Laden es erlaubt.
- Abstand ist einzuhalten!
- Desinfektion steht am Hauseingang bereit.
Wir kriegen das schon hin. Ich freue mich jedenfalls riesig auf euch.
Liebe Grüße und schön gesund bleiben.
Eure PeWi
Liebe Grüße und schön gesund bleiben.
Eure PeWi